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AGB

01. Geltungsbereich

Die AGB der Tinz. IDTM gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Tinz. IDTM, soweit im entsprechenden Vertrag/Auftrag mit dem Kunden oder in der Auftragsbestätigung von der Tinz. IDTM auf diese AGB hingewiesen wird. Der Auftraggeber bestätigt durch die Auftragserteilung resp. die Vertragsunterzeichnung deren Kenntnis und Einverständnis. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Tinz. IDTM nicht an, es sei denn, die Tinz. IDTM hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

02. Angebotsabgabe und Vertragsschluss

Die Angebotsabgabe der Tinz. IDTM sind freibleibend. Auf Verlangen zugesandte Muster, Fotos, Zeichnungen, Datenträger und Handmappen bleiben Eigentum der Tinz. IDTM. Sämtliche derartige Materialien sind an die Tinz. IDTM zu retournieren. Aufträge an uns, Vertragsänderungen- und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Telefonische oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten von der Tinz. IDTM erst dann angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung, Versendung und Aushändigung der Unterlagen und Rechnung erfolgt. Die Auftragsbestätigung von der Tinz. IDTM, welche auf die Auftragsvergabe des Kunden folgt, bewirkt das Zustandekommen des Vertrages. Bitte prüfen Sie die Auftragsbestätigung auf Fehler sowie auf Abweichungen und setzen Sie uns unverzüglich in Kenntnis: info@tinzdcc.de.

 

Die Auftragsbestätigung erfolgt unter Annahme der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Die Erfüllung des Auftrags kann von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig gemacht werden, wenn nachträgliche Informationen Zweifel ergeben.

 

Im Regelfall strukturiert sich unser Auftrag – wenn nichts anderes vereinbart wird wie folgt:

 

  1. Gegenstand des Auftrages
  2. Auftragsdurchführung und Dauer
  3. Honorarvergütung
  4. Lizenz (Royalty)
  5. Kosten für sonstige Leistungen, Allgemeines

 

Soweit die Punkte in unserem Angebot resp. unserer Auftragsbestätigung aufgeführt sind, sind diese damit Bestandteil der Geschäftsbedingungen.

03. Zahlungsbedingungen

Rechnungen der Tinz. IDTM sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Skontoabzug per Überweisung zu bezahlen. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht anerkannt. Soweit nichts anderes in unserem Auftrag vermerkt ist, gilt folgende Zahlung: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach hälftigem Fortgang der Arbeiten, Rest nach Fertigstellung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.  

04. Zahlungsverzug

Vom Verfalltag der Rechnung an werden von Tinz. IDTM Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Bezogenen. Bei Scheckprotest werden alle offenstehenden Rechnungen ohne Rücksicht auf das Verfalldatum sofort fällig. Das gleiche gilt auch, wenn der Auftraggeber 30 Tage mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug ist. Wird Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, so werden dessen sämtliche Rechnungen oder Schecks ungeachtet des Verfalltages sofort und ohne Zeitverzug fällig.

05. Eigentumsvorbehalt

Das geistige Eigentum an Unterlagen und Informationen, die im Rahmen der geschäftlichen Beziehung zwischen den Parteien ausgetauscht werden, verbleiben jener Partei, die sie der anderen zur Verfügung stellt. Beide Parteien verpflichten sich, solche Unterlagen und Informationen geheim zu halten, soweit nicht klar ist, dass es sich nicht um eine geheime Unterlage oder Information handelt.

 

Tinz. IDTM behält das Eigentum an allen gelieferten Leistungen und Produkten, Modellen und Mustern bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus laufender Rechnung. Dabei gelten alle auf Grund angenommener Aufträge erfolgten Leistungen und Lieferungen als ein zusammenhängendes Geschäft. Tinz. IDTM ist berechtigt, ohne Mitwirkung des Kunden den Eigentumsvorbehalt nötigenfalls im entsprechenden Register eintragen zu lassen.

06. Änderung des Vertragsumfanges

Wird während der Auftragsdurchführung eine umfangreichere Bearbeitung notwendig, als im Auftrag vorgesehen, so ist die Tinz. IDTM verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren und berechtigt, die Mehrkosten bis zu 15 % erstattet zu verlangen.  Wird der vereinbarte Auftragsrahmen um mehr als 15 % überschritten, so ist Tinz. IDTM verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren und berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten. Wird der

vereinbarte Auftragsrahmen um mehr als 50 % überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurück zu treten. Bei einem Rücktritt steht der Tinz. IDTM in diesem Falle die Vergütung für die im Rahmen des Auftrags bisher geleisteten Arbeit zu.

07. Reisen

Alle Reisen, die im Zusammenhang mit einem Auftrag des Auftraggebers stehen, können mit Rücksicht auf die Arbeitsdisposition der Tinz. IDTM im Transportmittel (Flugzeug, Bahn, PKW) frei verfügt werden. Der Auftraggeber hat Tinz. IDTM die Reisekosten nach den vereinbarten bzw. – soweit nichts vereinbart wurde – nach den jeweils gültigen Steuersätzen zu erstatten.

08. Herstellen vom Modellen und Prototypen

Die Herstellung von Modellen und Prototypen kann durch ein vom Auftraggeber beauftragtes Unternehmen, selbst oder durch Tinz. IDTM erfolgen. Die Festlegung der Vergabe ist Bestandteil jeder Vereinbarung. Eine Vergabe zur Modellrealisierung sowie deren Ausführung durch ein Fremdunternehmen entzieht sich dem Verantwortungsbereich der Tinz. IDTM, soweit nicht eine honorarpflichtige Aufsichtspflicht zwischen dem Auftraggeber und Tinz. IDTM vereinbart worden ist.

09. Kosten für Modellerstellung

Diese Kosten werden in jedem Fall vom Auftraggeber getragen und sind nicht Bestandteil unseres Angebots resp. unserer Auftragsbestätigung. Bei Vergabe an ein Fremdunternehmen kann die Vergabe oder Abrechnung durch Tinz. IDTM oder den Auftragnehmer erfolgen. Vor Erstellung der Modelle und Prototypen werden dem Auftraggeber die Kosten für den Modellbau schriftlich durch die Tinz. IDTM mitgeteilt und sind vom Auftraggeber schriftlich zu genehmigen.

10. Datenschutz/Datensicherung/Geheimhaltung

Die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen, unternehmensbezogenen Daten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Tinz. IDTM wird diese Daten ausschliesslich zur ordnungsgemässen Erledigung des Dienstleistungsvertrages nutzen und verarbeiten, es sei denn, der Auftraggeber hat sich ausdrücklich mit einer weiteren Verwendung schriftlich einverstanden erklärt. Der Auftraggeber kann seine Daten jederzeit ändern und/oder die Einwilligung in die Art der Nutzung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Tinz. IDTM verkauft keine Kundendaten und überlässt diese Daten nicht Dritten, es sei denn, es handelt sich um Partnerunternehmen, die Tinz. IDTM bei der Abwicklung des Auftrages unterstützen. Der Auftraggeber ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung und Übermittlung der für die Ausführung seines Auftrages erforderlichen unternehmensbezogenen Daten durch Tinz. IDTM unterrichtet. Er stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner unternehmensbezogenen Daten ausdrücklich in dem Umfang zu, wie das zur Auftragsausführung mit ihm erforderlich ist. Tinz. IDTM verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

11. Ausschliesslichkeit

Soweit das Honorarvolumen netto EUR 1.000.000,00  p. a. und Auftrag überschreitet, wird die Tinz. IDTM während der Dauer und des Auftrags keinen solchen Vertragsgegenstand für Dritte bearbeiten. Ein Auftrag endet durch Übergabe des Arbeitsergebnisses, Zeitablauf der Zusammenarbeit, Rücktritt oder Kündigung.

12. Arbeitsergebnisse

Die Arbeitsergebnisse des Auftrags stehen dem Auftraggeber zu. Alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags anfallenden Arbeitsergebnisse – soweit diese den Auftrag nicht selbst betreffen – werden dem Auftraggeber bekannt gemacht und ihm zum Erwerb angeboten. Ein solches Angebot ist auf 3 Wochen begrenzt. Nach Ablehnung des Angebots oder Fristablauf ist die Tinz. IDTM berechtigt, über solche Ergebnisse und Schutzrechte – gleich welcher Art – in eigenem Namen und zu eigenem Nutzen frei zu verfügen.

13. Schutzrechte

Die sich bei der Ausführung des Auftrags ergebenden Rechte auf Patent-, Gebrauchs-, Muster- und Geschmacksmusterschutz stehen dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber entscheidet über die Anmeldung von Schutzrechten. Er trägt die daraus entstehenden Kosten. Das Urheberrecht verbleibt bei der Tinz. IDTM. Erfindungen von Angehörigen der Tinz. IDTM werden dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt. Mit der Mitteilung gehen die Rechte der Erfindungen (nach Art. 33 OR) auf den Auftraggeber über. Ansprüche auf Erfindervergütung von Angehörigen der Tinz. IDTM richten sich ausschliesslich gegen den Auftraggeber.

14. Nachträgliche Veränderungen

Tinz. IDTM hat als Urheber das Recht auf Bestand und Unversehrtheit des Auftragsgegenstandes. Jede spätere

Veränderung des Auftragsgegenstandes bedarf der Einwilligung durch die Tinz. IDTM. Eine Weiterbearbeitung durch Wettbewerbsunternehmen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15. Benennung

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse eines Auftrages in eigenem Namen ohne Hinweise auf die Tinz. IDTM zu veröffentlichen. Der Auftraggeber ist auch berechtigt, Tinz. IDTM als Entwerfer und Ideenfinder zu benennen. Die Tinz. IDTM ist berechtigt, in eigenen Veröffentlichungen auf die Mitarbeit hinzuweisen.

16. Haftung

Eine Haftung der Tinz. IDTM bezüglich Ansprüchen aus dem Auftragsverhältnis besteht nicht. Nach Übernahme von Geschäftsunterlagen, Zeichnungen, Daten, Modellen etc. hat die Tinz. IDTM nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Eine Haftung für Schäden aus Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasser jeglicher Art, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist, kann nicht übernommen werden. Es besteht ausdrücklich keine Ergebnishaftung und daraus abzuleitende Schadenshaftung. Dieser Haftungsausschluss gilt zeitlich unbegrenzt, auch dann, wenn eine vertragliche Vereinbarung bereits beendet worden ist.

17. Kündigung des Auftragsverhältnisses

Tinz. IDTM und der Auftraggeber können das Auftragsverhältnis nur aus wichtigem Grunde und im beidseitigem Einverständnis unter Einhaltung einer 3-monatigen, quartalsbezogenen Kündigungsfrist vorzeitig kündigen. Wird aus einem Grunde gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält sich die Tinz. IDTM den Anspruch auf die vertragliche Vergütung ohne einen Abzug für evtl. ersparte Aufwendungen vor. Wird aus einem Grund gekündigt, den die Tinz. IDTM zu vertreten hat, so steht ihr die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zu.

18. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag ist für den Auftraggeber der Sitz seines Unternehmens, für Tinz. IDTM Reutlingen, Tübingen oder Stuttgart. Tinz. IDTM ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen.

 

Der Vertrag, in welchem auf diese AGB hingewiesen wird, untersteht Deutschen Recht.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Regeln unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klause tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

© 31.12.2021

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